OLPC Deutschland Wiki:Spenden
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Gemeinnützigkeit
OLPC Deutschland ist durch das Finanzamt Kassel-Hofgeismar mit Bescheid vom 2008-05-21 (Scan der Anerkennungsbescheinigung) wegen der Förderung
- von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AO),
- der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 AO),
- der Erziehung, Volks- und Berufbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 AO),
- der Internationalen Gesinnung und Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 13 AO),
- der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 15 AO),
- der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (§ 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 18 AO),
- des bürgerschaftlichen Engagement (§ 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 25 AO) und
- der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 10 AO)
als gemeinnützig anerkannt.
Zuwendungen ("Spenden") an den Verein können im Rahmen Vorschriften über die persönliche Veranlagung steuerlich geltend gemacht werden ("Spendenabzug"). Der Verein stellt Zuwendungsbestätigungen ab einem Mindestspendenbetrag von 25 Euro aus; darunter nur, wenn der Spender selbst einen bereits frankierten und an sich adressierte Rückumschlag bereit stellt.
Die Steuernummer lautet: 26 250 8692 4 - K12
Kontoinhaber: OLPC Deutschland e.V.
Kontonummer: 1268 146212
Bankleitzahl: 200 505 50
